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Neues Bestattungsgesetz RLP 2025 – Das sollten Sie jetzt wissen

Seit Oktober 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Es bringt viele neue Möglichkeiten – aber auch neue Pflichten. Damit Ihre Wünsche später wirklich zählen, müssen Sie sie jetzt festhalten.

Viele Menschen wissen nicht: Die neuen Formen wie Fluss- oder Hausbestattung sind nur erlaubt, wenn der letzte Wille zu Lebzeiten schriftlich dokumentiert ist. Wir erklären, was Sie unbedingt beachten müssen – einfach und verständlich.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine spezifische Bestattungsart auswählen, auch wenn sie nicht den traditionellen oder kulturellen Normen meiner Familie entspricht?
Absolut. Wir glauben fest daran, dass die Bestattung eines geliebten Menschen eine persönliche Angelegenheit ist, die die Einzigartigkeit des Lebens widerspiegeln sollte. Unabhängig von traditionellen oder kulturellen Erwartungen unterstützen wir Sie dabei, eine Bestattungsart zu wählen, die am besten zu Ihren Wünschen oder denen des Verstorbenen passt. Unser Team in STADT steht bereit, Sie durch diesen sensiblen Entscheidungsprozess zu begleiten und sicherzustellen, dass der Abschied Ihre persönlichen Werte und Vorstellungen ehrt.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Bestattungsvorstellungen umgesetzt werden, besonders bei einer Ascheverstreuung in Luxemburg?
Eine detaillierte Vorausplanung ist der Schlüssel. Wir empfehlen eine umfassende Bestattungsvorsorge, in der alle Ihre Wünsche schriftlich festgehalten werden. Für die speziellen Fälle wie Ascheverstreuungen in Luxemburg arbeiten wir eng mit den lokalen Behörden zusammen, um die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Zusätzlich können wir persönliche Wünsche und Anweisungen dokumentieren und sicherstellen, dass diese genau so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorstellen.
Was geschieht, wenn ich oder meine Familie unsicher sind, welche Bestattungsart gewählt werden sollte?
Unsicherheit in solchen Momenten ist völlig natürlich, und Sie sind nicht allein. Unser Team in Trier bietet eine empathische Beratung, um Sie durch diese Zeit der Unentschlossenheit zu führen. Wir stellen Ihnen umfassende Informationen zu jeder Bestattungsart zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Abwägung der Vor- und Nachteile, basierend auf Ihren persönlichen Überzeugungen, Werten und finanziellen Möglichkeiten. Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihrer Familie zu helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen, die Ihnen Frieden und Trost bietet.

Wichtige Punkte & Vorteile

Mehr Freiheit für individuelle Abschiede, passend zur Persönlichkeit, zur Lebensgeschichte.

Besserer Umgang mit Trauer und Erinnerungsritualen.

Förderung von Nachhaltigkeit (z. B. ökologischere Formen wie Tuchbestattung, Asche  in Naturbestattung, Verkleinern von Materialien).

Höhere Wertschätzung für Eltern von „Sternenkindern“


Wichtig:
Schriftliche Festlegung nötig → Risiko, dass Wünsche nicht dokumentiert sind.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Technische und logistische Fragen bei Flussbestattungen (z. B. Schiff, Erlaubnis, Urnentyp).

Kontaktieren Sie uns heute für eine umfassende Beratung – weil jeder Abschied so einzigartig ist wie das Leben selbst.

24h für Sie erreichbar
Übernahme aller wichtigen Behördengänge
Klärung aller Versicherungs-Angelegenheiten
Frederik Trösch, Bestatter in Hermeskeil
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kann man zwischenzeitlich den Wunsch ändern?
Ja – man kann seine Verfügung zu Lebzeiten jederzeit ändern oder neu verfassen.
Was kostet eine Flussbestattung / Ascheverstreuung?
Die Kosten variieren stark: Es kommen Kosten für Urne, Transport, Schiff, Amt etc. dazu. Wir beraten Sie gerne individuell.
Welche Urne darf verwendet werden?
Für Flussbestattung: wasserlöslich, für Ascheverstreuung / Hausaufbewahrung: bestimmte Materialien und Versiegelung  je nach Vorgaben. Wir können Sie gerne individuell beraten, was möglich ist.
Ist das Gesetz endgültig? Oder kann es nach ein paar Jahren wieder angepasst werden?
Es wird eine Evaluierung geplant etwa nach fünf  Jahren; Anpassungen sind möglich.
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